1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Miet- und Kaufverträge sowie damit verbundene Event-, und Sachdienstleistungen zwischen LEXTUNE Entertainment (nachfolgend „LEXTUNE“ genannt) und deren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt). Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LEXTUNE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu – auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote von LEXTUNE sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Bestellung des Kunden (mündlich, schriftlich oder per E-Mail) stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. LEXTUNE kann dieses Angebot innerhalb von 10 Tagen annehmen. Ein Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung ist nicht erforderlich. Mündliche Bestellungen sind auf Wunsch schriftlich zu bestätigen.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Lager Seelingstädt und beinhalten keine Kosten für Transport, Verpackung, Aufbau, Versicherung o. ä., sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Arbeits- und Arrangierleistungen: 60,00 EUR / h
Veranstaltungstechniker: (Auf- und Abbauleistungen) 85,00 EUR / h
Deejayservice: 150,00 EUR/h
3.1 Ergänzung zu den Preisen bei Kundenanfragen / Arrangements / Veranstaltungsleistungen
Wird in einem individuellen Angebot für eine Veranstaltung ein Grundzeitraum festgelegt (z.BB. von 16.00Uhr bis ca. 1.00Uhr) und ist eine Verlängerung auf Wunsch des Kunden jederzeit nmöglich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig mitzuteilenden, wenn er keine entsprechende Verlängerung wünscht. Erfolgt keine entsprechende Mitteilung und die Veranstaltung geht über den vereinbarten Zeitraum hinaus, wird jede zusätzliche Stunde mit 100,00 Euro netto berrechnet.Damit liegt die Verantwortung, die Verlängerung zu beebdeb, beim Kunden.
3.2 Zusatz zu optionalen Zusatzbedingungen und Abrechnungen nach Aufwand
Sofern im Arrangement einer Veranstaltung optionale Zusatzleistungen und Aufwände aufgeführt sind, werden diese nach tatsächlichem Aufwand und zu den im Angebot genannten Preisen abgerechnet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden das solche zusätzlichen Leistungen, die über das Grundangebot hinausgehen, nachträglich erfasst und in Rechnung gestellt werden. Damit ist eine flexible Anpassung an den tatsächlichen Bedarf der Veranstaltung gewährleistet.
4. Vermietung von Gegenständen
4.1 Mietgegenstand
Der Kunde hat sich eigenverantwortlich über Eignung und Funktionsweise der Mietobjekte zu informieren. Technische Angaben, Maße etc. in Katalogen oder auf der Website sind unverbindlich – es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich zugesichert.
4.2 Mietzeit / Rückgabe
Die Mietzeit umfasst den vereinbarten Bereitstellungs- bis Rückgabetag.
Wird die Mietzeit überschritten, schuldet der Kunde den vereinbarten Tagesmietpreis anteilig bis zur Rückgabe. Eine stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzte Nutzung (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen.
4.3 Anlieferung / Abholung
Erfolgen Transport, Auf- oder Abbau durch LEXTUNE, hat der Kunde für eine geeignete Zufahrt, tragfähige Wege und notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) zu sorgen.
Verzögert sich die Leistung durch unzureichende Vorbereitung des Kunden, trägt dieser alle daraus entstehenden Zusatzkosten (z. B. Wiederanfahrten, zusätzliche Aufwände).
Die Rückgabe hat vollständig, sauber, abbau- und transportbereit zu erfolgen. Erfolgt dies nicht, kann LEXTUNE Ersatz- und Reinigungskosten in Rechnung stellen.
4.4 Pflichten bei Übergabe / Rückgabe
Der Kunde hat die Mietsache bei Übergabe auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen und Abweichungen sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gilt die Mietsache als mängelfrei übergeben.
Bei Rückgabe beschädigter oder unvollständiger Mietobjekte haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswerts bzw. Reparaturaufwands.
5. Haftung und Versicherung
LEXTUNE haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
Bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet LEXTUNE auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Der Kunde haftet für Schäden, Verlust, unsachgemäße Nutzung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Er ist verpflichtet, Mietobjekte ausreichend gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Vandalismus o. ä. zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.
6. Umgang und Sicherheit
Die Mietobjekte sind sachgerecht, durch geschultes Personal und unter Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften (insbesondere UVV) zu behandeln. Der Kunde haftet für Schäden durch Fehlbedienung oder unsachgemäßen Einsatz.
7. Rücktritt / Stornierung
Will der Kunde vom Vertrag zurücktreten, gelten folgende pauschale Stornogebühren:
- bis 30 Werktage vor Mietbeginn: 20 %
- bis 20 Werktage vor Mietbeginn: 40 %
- bis 10 Werktage vor Mietbeginn: 60 %
- bis 3 Werktage vor Mietbeginn: 80 %
- danach: 100 %
Individuell beschaffte oder angefertigte Leistungen werden in jedem Fall zu 100 % berechnet.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei LEXTUNE. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
8. Zahlung / Verzug
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart sofort oder innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist LEXTUNE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren geltend zu machen.
Rabatte verfallen bei Zahlungsverzug. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Zahlungen an Mitarbeiter sind nur bei schriftlicher Inkassovollmacht gültig.
9. Kündigung
Befristete Verträge können nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt u. a. bei vertragswidrigem Gebrauch oder Zahlungsverzug vor.
Sind mehrere Gegenstände gemietet, kann der gesamte Vertrag nur gekündigt werden, wenn die Gesamtfunktion dadurch wesentlich beeinträchtigt ist.
10. Leistungsstörungen
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Ersatzleistungen können vom Kunden nur bei unzumutbarer Beeinträchtigung abgelehnt werden.
Stellt der Kunde Räume, Flächen oder Technik zur Verfügung, trägt er die Verantwortung für deren Sicherheit und Zulässigkeit und stellt LEXTUNE von Ansprüchen Dritter frei.
11. Höhere Gewalt / Krankheit
Bei unvorhersehbaren Umständen (z. B. Unwetter, Pandemie, Ausfall von Personal oder Technik) kann LEXTUNE Leistungen verschieben oder stornieren.
Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht in diesen Fällen nur unter Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen.
Bei Krankheit eines vermittelten Künstlers wird ein gleichwertiger Ersatz angeboten. Lehnt der Kunde diesen ab, schuldet er dennoch den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen. Bei Verstoß kann LEXTUNE eine Vertragsstrafe i. H. v. 5.000 € geltend machen.
13. Datenschutz
LEXTUNE behandelt personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies für die Durchführung der Veranstaltung notwendig ist. Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner Daten zu.
14. Bild- und Nutzungsrechte
Mit der Bestätigung des vom Dienstleister erstellten Konzeptes oder Basic-Angebots erklärt sich der Kunde einverstanden, dass der Dienstleister während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen anfertigen darf. Der Dienstleister erhält die Nutzungsrechte an diesen Aufnahmen und ist berechtigt, sie für eigene Werbezwecke, insbesondere auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und Google, zu nutzen und zu veröffentlichen. Der Kunde hat das Recht, dieser Nutzung vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zu widersprechen.
14.1 Zusatz zu Bildrechten bei externen Fotografen
Wird im Rahmen des Events ein Fotograf / Videograf oder Fotografin / Videografin beauftragt, erklärt sich dieser damit einverstanden, dem Dienstleister sämtliche im Rahmen der Veranstaltung erstellten Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Der Dienstleister ist berechtigt, diese Bilder im Rahmen seiner eigenen Vermarktung und für Social-Media-Zwecke zu nutzen.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen oder öffentliche Stellen ist Gera.